
Qualitätssicherung
Kraft Gesetzes sind alle Dialyseeinrichtungen in Deutschland verpflichtet, ihre Behandlungsdaten an dafür vorgesehene Stellen der kassenärztlichen Vereinigung – anonymisiert bezüglich der Patientendaten und immer mit dem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis der Patientinnen und Patienten – einmal im Quartal abzugeben.
Dort werden sie an einen von der Kassenärztlichen Vereinigung akkreditierten und zertifizierten Datenanalysten weitergeleitet. Die Regeln dafür hat der gemeinsame Bundesausschuss erlassen. Dabei sind bestimmte Qualitätskriterien vorgeschrieben, die einzuhalten sind.
Wir gehen gerne dieser Verpflichtung nach und melden zeitnah diese Qualitätsdaten. Als Rückmeldung erhalten wir detaillierte Daten über unsere Behandlungsqualität und können uns im Sinne eines Benchmarking mit Bayern und bundesweit mit dem Durchschnitt aller Dialysezentren vergleichen. Das ist einzigartig in Deutschland und bei keiner anderen medizinischen Disziplin in gleicher Weise etabliert.
Die Rückmeldung aller auffälligen Dialyseeinrichtungen erfolgt zusätzlich an die zuständigen Dialysekommissionen des jeweiligen Bundeslandes, ansässig bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung. Im jährlichen Turnus erhält auch der Gemeinsame Bundesausschuss einen Bericht.
Darüber hinaus nehmen wir an einer von unserem Verband (Verband deutscher Nephrologen, DN) organisierten und ebenfalls anonymisierten Qualitätssicherung teil, die weitere, für uns wichtige Vergleichsdaten liefert. Wir halten ein Qualitätsmanagement in unserer Praxis und Dialyse vor und sind dafür zertifiziert. Dazu finden regelmäßige Audits statt.